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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 05/2019 - Heiko Schott
Gerichtsurteile zur intramuskulären Injektion eines Gemischs von Kortison und NSAR bei Rückenschmerzen

Heiko Schott

Der Fall

Wegen akuter Rückenschmerzen aufgrund langjährig bestehender Bandscheibenschäden wurden einem 50-jährigen Patienten von dessen Hausarzt binnen einer Woche viermal die Präparate Solu-Decortin und Diclofenac gleichzeitig in die Gesäßmuskulatur injiziert. Einige Stunden nach Verabreichung der vierten Spritze kollabierte der Patient zuhause. Er wurde mit Schüttelfrost, Atemschwierigkeiten und Schmerzen als Notfall im Krankenhaus aufgenommen, wo er sofort intensivmedizinisch behandelt wurde.

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Ausgabe: 04/2019 - Heiko Schott
Zwei neue Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 01.01.2019

Heiko Schott

In seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 beschloss der Bewertungsausschuss gleich 2 für die Orthopädie bzw. deren Abrechnung relevante Änderungen, die bereits zum 01.01.2019 wirken.

Knochendichtemessung

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Ausgabe: 02/2019 - Heiko Schott
Jameda-Rechtsprechung

Heiko Schott

„Patienten gegenüber herablassend.“, „Der Arzt ist eine Katastrophe”, „Schulnote 5 bis 6“ – so liest es sich bei einigen Ärzten auf dem Bewertungsportal Jameda.

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Ausgabe: 01/2019 - Heiko Schott
Wirtschaftliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Privatpatienten

Heiko Schott

Dass dem Behandler auch eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten obliegen kann, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, sodann, ob der Behandler (Arzt) seine Leistung und seine Auslagen erstattet bekommt.

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Ausgabe: 12/2018 - Heiko Schott*
Welches Verhalten ist im Falle einer Abmahnung angezeigt?

Heiko Schott*

Kaum ein anderes juristisches Thema beschäftigt seit einigen Monaten insbesondere Niedergelassene sowohl aufgrund der bestehenden Aktualität als auch wegen der einhergehenden Verunsicherung so intensiv, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Begründet ist dieser Umstand wohl vor allem darin, dass die konkrete Zielrichtung eines erforderlichen Handelns oftmals lediglich oberflächlich zugeordnet wird und aber gleichfalls weitreichend ist.

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Ausgabe: 11/2018 - Heiko Schott
Sanktionierungsmöglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen

Heiko Schott1

1 Kanzlei Schmelter & Schott, Gelsenkirchen

2 Im Jahre 2015 von 10.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.

3 BVerfGE 21, 378; BSG Urteil vom 08.03.2000 zu Az. B 6 KA 62/98R.

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Ausgabe: 04/2016 - Heiko Schott
Die Kostenerstattung bei wirbelsäulennahen Injektionen unter Verwendung von Kortikoiden im Off-label-Use

Zusammenfassung: Der Artikel beschäftigt sich mit den Fragen um mögliche Kostenerstattungs- und/oder Abrechnungsverfahren bei obigen Therapien. Er soll vertiefende Einblicke und Anregungen für die Praxis gewähren und den Umgang mit der gegenständlichen Problematik erleichtern.

Mit Einführung des viel diskutierten Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) und dem Versorgungsstrukturgesetz steht dem Patienten und dem Arzt dennoch ein Ausweg aus der so nur in Deutschland diskutierten Off-label-Thematik zur Seite. Gemäß §13 SGB V hat der Gesetzgeber dem Patienten die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb der Regelversorgung angebotene medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Summary: The article deals with the questions about possible expenses and/or billing methods in the above mentioned therapies. It aims to provide deeper insights and suggestions for practice and facilitate the handling of the here discussed issue.

Patients and doctors can find a way out of the – at least in Germany – much discussed off label issue since the introduction of the much debated law to improve the rights of patients ( patients’ rights law) and the Versorgungsstrukturgesetz (supply structure law).

In addition to billing the patient directly for this therapy one should not forget the possibility of reimbursement according to § 13 SGB V.

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ÜBERSICHTSARBEITEN
Ausgabe: 09/2016 - Stephan Grüner - Heiko Schott
Welche Sonderleistungen bieten wir an

Zusammenfassung: Medizinische Netzwerke sollen der Optimierung der Patientenversorgung und der Verbesserung der Kommunikation nach innen und nach außen dienen. Das Kompetenznetz Orthopädie Unfallchirurgie Rheinland als eines der mitgliederstärksten Netze seiner Art praktiziert dies unter anderem durch die Erfassung eines detaillierten Leistungsprofils jedes einzelnen Mitglieds und der datenbankgestützten Darstellung auf der Homepage www.rheinortho.de. In einem ersten Schritt wurden nun Teile der Daten ausgewertet, hier zunächst die Wahlleistungen. Neben einer Liste der 10 häufigsten von insgesamt 44 Wahlleistungen wurden Sonderkategorien mit den jeweils 5 häufigsten Diagnoseverfahren, gerätegestützten Leistungen und sonstigen Leistungen erfasst. Neuere juristische Anforderungen zwingen geradezu zur Angabe von Leistungen innerhalb und außerhalb der GKV unter Nennung der Handlungsalternativen und möglicher Kosten.

Summary: Medical networks should optimise patient care and improve internal and external communication. The Kompetenznetz Orthopädie Unfallchirurgie Rheinland as one of the networks of its kind with most members practice this among others by recording detailed performance profiles of each member and its databased presentation on the homepage www.rheinortho.de. In a first step part of the data were evaluated, first the optional services. Next to a list of the 10 most widespread services (out of 44) we recorded the top 5 “diagnostic procedures”, “system supported services” and “other services”. New legal requirements forces to tell patients about different services and costs inside or outside of the general health insurance.

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